Immundiagnostik

Bundesweit bieten sogenannte „Immunlaboratorien“ Immunstatusbestimmungen an. Diese Untersuchungen beschränken sich nicht auf die Zahlen und Aktivitäten der Immunzellen des Blutes, deren Existenz und Funktionsweise wissenschaftlich erwiesen ist, sondern analysieren zusätzlich auch Zellarten, deren Aufgaben und Normwerte nicht hinreichend bekannt sind. Derartige Untersuchungen sind für die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen völlig belanglos, aber teuer.

Bundesweit bieten sogenannte „Immunlaboratorien“ Immunstatusbestimmungen an. Diese Untersuchungen beschränken sich nicht auf die Zahlen und Aktivitäten der Immunzellen des Blutes, deren Existenz und Funktionsweise wissenschaftlich erwiesen ist, sondern analysieren zusätzlich auch Zellarten, deren Aufgaben und Normwerte nicht hinreichend bekannt sind. Derartige Untersuchungen sind für die Behandlung und den Verlauf von Krebserkrankungen völlig belanglos, aber teuer.

Bewertung und Empfehlung:

Aus wissenschaftlicher Sicht ist es wichtig, den Immunstatus bei Bedarf zu bestimmen. Dabei sollten aber ausschließlich Werte erhoben werden, deren Bedeutung innerhalb des Krankheitsgeschehens bewiesen ist. Dazu gehört als Grundlage das so genannte Differentialblutbild (Leukozyten, Granulozyten, Monozyten, Lymphozyten). Zusätzlich können die T- und B-Lymphozyten, T-Helfer-, T-Suppressor- und zytotoxischen T-Lymphozyten sowie die natürlichen Killerzellen zur Bewertung des Immunstatus bestimmt werden.

So genannte „erweiterte Immunstatusbestimmungen“, deren Bedeutung völlig unklar ist, können nicht empfohlen werden, da sie von keinerlei Nutzen für den Patienten sind.

Aus wissenschaftlicher Sicht ist es wichtig, den Immunstatus bei Bedarf zu bestimmen. Dabei sollten aber ausschließlich Werte erhoben werden, deren Bedeutung innerhalb des Krankheitsgeschehens bewiesen ist. Dazu gehört als Grundlage das so genannte Differentialblutbild (Leukozyten, Granulozyten, Monozyten, Lymphozyten). Zusätzlich können die T- und B-Lymphozyten, T-Helfer-, T-Suppressor- und zytotoxischen T-Lymphozyten sowie die natürlichen Killerzellen zur Bewertung des Immunstatus bestimmt werden.

So genannte „erweiterte Immunstatusbestimmungen“, deren Bedeutung völlig unklar ist, können nicht empfohlen werden, da sie von keinerlei Nutzen für den Patienten sind.