Nachweisstufen der wissenschaftlich begründeten Medizin

Die wissenschaftlich begründete Medizin, auch Evidence Based Medicine (evidenzbasierte Medizin, EBM) genannt, teilt Untersuchungs- und Studiendaten in fünf Nachweisstufen (Evidenzgrade) ein, die je nach Art der Studien und Informationsquellen vergeben werden. Anhand dieser Einteilung können auch Methoden zur Krebsbehandlung hinsichtlich ihrer Unbedenklichkeit und Wirksamkeit bewertet werden.

Ein Medikament oder eine Methode kann nur dann als wirksam bzw. unbedenklich gelten, wenn Studien der Evidenzgrade I oder II vorliegen.

Untersuchungen der Evidenzgrade III-V können zwar Trends aufzeigen, keinesfalls aber Unbedenklichkeits- sowie Wirksamkeitsnachweise führen.

Wirkmechanismen, die lediglich in Laborexperimenten oder Tierversuchen gezeigt wurden, haben für die Anwendung beim Menschen nur sehr eingeschränkte Aussagekraft und werden von der EBM daher in keiner Nachweisstufe berücksichtigt.

Folgende Nachweisstufen (Evidenzgrade) gelten gemäß EBM als Grundlage für die Bewertung von therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen.

Die wissenschaftlich begründete Medizin, auch Evidence Based Medicine (evidenzbasierte Medizin, EBM) genannt, teilt Untersuchungs- und Studiendaten in fünf Nachweisstufen (Evidenzgrade) ein, die je nach Art der Studien und Informationsquellen vergeben werden. Anhand dieser Einteilung können auch Methoden zur Krebsbehandlung hinsichtlich ihrer Unbedenklichkeit und Wirksamkeit bewertet werden.

Ein Medikament oder eine Methode kann nur dann als wirksam bzw. unbedenklich gelten, wenn Studien der Evidenzgrade I oder II vorliegen.

Untersuchungen der Evidenzgrade III-V können zwar Trends aufzeigen, keinesfalls aber Unbedenklichkeits- sowie Wirksamkeitsnachweise führen.

Wirkmechanismen, die lediglich in Laborexperimenten oder Tierversuchen gezeigt wurden, haben für die Anwendung beim Menschen nur sehr eingeschränkte Aussagekraft und werden von der EBM daher in keiner Nachweisstufe berücksichtigt.

Folgende Nachweisstufen (Evidenzgrade) gelten gemäß EBM als Grundlage für die Bewertung von therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen.

Nachweisstufe

Nachweisstufe

Anforderung

Anforderung

Erklärung

Erklärung

Evidenzgrad I

Evidenzgrad I

Randomisierte, kontrollierte Studien

Randomisierte, kontrollierte Studien

Standard für die Anerkennung neuer Arzneimittel.
Belegt Unbedenklichkeit und Wirksamkeit.

Standard für die Anerkennung neuer Arzneimittel.
Belegt Unbedenklichkeit und Wirksamkeit.

Evidenzgrad II

Evidenzgrad II

Epidemiologische Kohortenstudien

Epidemiologische Kohortenstudien

Standard für Arzneimittel, die bereits angewendet werden.
Belegt Unbedenklichkeit und Wirksamkeit.

Standard für Arzneimittel, die bereits angewendet werden.
Belegt Unbedenklichkeit und Wirksamkeit.

Evidenzgrad III

Evidenzgrad III

Nicht randomisierte Studien, Studien ohne Kontrollgruppen

Nicht randomisierte Studien, Studien ohne Kontrollgruppen

Ergibt Hinweise auf Wirksamkeit, gilt aber nicht als Beweis.
Grundlage für randomisierte, kontrollierte Studie.

Ergibt Hinweise auf Wirksamkeit, gilt aber nicht als Beweis.
Grundlage für randomisierte, kontrollierte Studie.

Evidenzgrad IV

Evidenzgrad IV

Einzelfalldarstellungen
(= Kasuistiken)

Einzelfalldarstellungen
(= Kasuistiken)

Kein Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsnachweis. Grundlage für neue Therapieansätze.

Kein Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsnachweis. Grundlage für neue Therapieansätze.

Evidenzgrad V

Evidenzgrad V

Expertenmeinung

Expertenmeinung

Kein Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsnachweis.
Achtung: Selbst ernannte Experten gibt es häufig!

Kein Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsnachweis.
Achtung: Selbst ernannte Experten gibt es häufig!