Die wissenschaftlich begründete Medizin, auch Evidence Based Medicine (evidenzbasierte Medizin, EBM) genannt, teilt Untersuchungs- und Studiendaten in fünf Nachweisstufen (Evidenzgrade) ein, die je nach Art der Studien und Informationsquellen vergeben werden. Anhand dieser Einteilung können auch Methoden zur Krebsbehandlung hinsichtlich ihrer Unbedenklichkeit und Wirksamkeit bewertet werden.
Ein Medikament oder eine Methode kann nur dann als wirksam bzw. unbedenklich gelten, wenn Studien der Evidenzgrade I oder II vorliegen.
Untersuchungen der Evidenzgrade III-V können zwar Trends aufzeigen, keinesfalls aber Unbedenklichkeits- sowie Wirksamkeitsnachweise führen.
Wirkmechanismen, die lediglich in Laborexperimenten oder Tierversuchen gezeigt wurden, haben für die Anwendung beim Menschen nur sehr eingeschränkte Aussagekraft und werden von der EBM daher in keiner Nachweisstufe berücksichtigt.
Folgende Nachweisstufen (Evidenzgrade) gelten gemäß EBM als Grundlage für die Bewertung von therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen.
Nachweisstufe
Anforderung
Erklärung
Evidenzgrad I
Randomisierte, kontrollierte Studien
Standard für die Anerkennung neuer Arzneimittel.
Belegt Unbedenklichkeit und Wirksamkeit.
Evidenzgrad II
Epidemiologische Kohortenstudien
Standard für Arzneimittel, die bereits angewendet werden.
Belegt Unbedenklichkeit und Wirksamkeit.
Evidenzgrad III
Nicht randomisierte Studien, Studien ohne Kontrollgruppen
Ergibt Hinweise auf Wirksamkeit, gilt aber nicht als Beweis.
Grundlage für randomisierte, kontrollierte Studie.
Evidenzgrad IV
Einzelfalldarstellungen
(= Kasuistiken)
Kein Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsnachweis. Grundlage für neue Therapieansätze.
Evidenzgrad V
Expertenmeinung
Kein Unbedenklichkeits- und Wirksamkeitsnachweis.
Achtung: Selbst ernannte Experten gibt es häufig!